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Pflegeleitbild der Lindenhof GmbH
Ambulanter Pflegedienst für

Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen

Die Lindenhof GmbH arbeitet nach dem Pflegeleitbild von Johann Heinrich Pestalozzi:

Nur wer mit Kopf, Hand und Herz handelt, wird etwas bewegen können.

Den Ausgangspunkt dieser Vorgehensweise bilden die Grundsätze der Qualitätssicherung.

Die Mitarbeiter, die Pflegeleistungen an dem Kunden erbringen, sind bedacht, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte des Pflegebedürftigen zu erhalten oder wiederzugewinnen.

Ein Leben in Würde wird dadurch ermöglicht und vielleicht je nach Schwere der Erkrankung ein selbständiges und selbst bestimmendes Leben geführt.

Mit Hilfe von sozialen, psychischen und gesundheitlichen Erkenntnissen können Pflegeleistungen verbessert und somit in die Tat umgesetzt werden.

Werte, Ziele und Bedürfnisse der Versicherte haben einen hohen Stellenwert in der Arbeit der Mitarbeiter.

 

Familie und Angehörige

Für Familien mit geistig und/oder körperlich behinderten Menschen entsteht, auf Grund der vielfältigen Behinderungsformen, eine erhebliche psychische und physische Beanspruchung. Dies führt oft an die Grenze menschlicher Belastbarkeit, da sie die Hauptverantwortung für das Familienmitglied tragen.

Daraus entstehen Zwänge, Isolation und Verzicht auf private, soziale und berufliche Interessen bis hin zum Arbeitsplatzverzicht, mit wiederum erschwerenden Folgeerscheinungen für die Betroffenen und deren Angehörige.

Schwerpunkte

Das Ziel und die Aufgabe unseres Pflegedienstes ist die Pflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung und / oder pflegebedürftigen Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen in einer Umgebung zu pflegen, die ganzheitliche, individuelle Unterstützung des Patienten sowie eine aktivierende Pflege im Rahmen seiner Möglichkeiten.

Die Achtung der Würde und das Recht auf Selbstbestimmung bilden das Fundament unserer Arbeit.

Die Schwerpunkte der pflegerischen Versorgung liegen im Bereich der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGBXI) und der Behandlungspflege nach SGB V.